Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.01.2000 - 4 Ss OWi 1324/99 |
Bestellung von 5 Verteidigern - Zustellung an den Betroffenen
§ 74 Abs. 2 OWiG ist kein Fall des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG;
§ 45 StPO, Antragsbegründung muß die Mitteilung des Zeitpunkts des Hinderniswegfalls enthalten;
§ 44 StPO, Verschulden bei Nichtabholen der Gerichtspost nach Zustellung durch Niederlegung, § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 181 ZPO), § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO;
§ 473 StPO, keine Kostenentscheidung bei erfolglosem Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO, § 80 Abs. 4 OWiG
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Verwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG, Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, Wiedereinsetzung, Mitteilung des Zeitpunktes des Wegfalls des Hindernisses, Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrages, eigenes Verschulden wegen fehlender Mitteilung des Datums der ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2000 - 4 Ss OWi 1324/99
Verschulden des Verteidigers, der die Frist versäumt, ist dem Betroffenen nicht zuzurechnen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1856). - BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2000 - 4 Ss OWi 1324/99
Das gilt jedoch nur dann, wenn der Antragsteller nicht durch eigenes Verschulden zur Versäumung der Frist beigetragen hat (BGHSt 25, 89, 92). - BGH, 03.09.1986 - 3 StR 355/86
Pflichtverteidiger - Revisionsgericht - Verteidigung
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2000 - 4 Ss OWi 1324/99
Da der Zeitpunkt der Kenntnis des Betroffenen auch sonst nicht allgemeinkundig oder aktenkundig ist, bleibt offen, ob die Frist des § 45 Abs. 1 StPO i.V.m. §§ 79 Abs. 3, 80 Abs. 3 OWiG zur Anbringung des Wiedereinsetzungsgesuchs überhaupt gewahrt ist (vgl. BGH NStZ 1987, 217).